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Der Kirchliche Suchdienst (KSD) mit den HOK-Zentren in Passau und Stuttgart arbeitet im Auftrag des
Bundesministeriums des Innern unter der Rechtsträgerschaft der Kirchlichen Wohlfahrtsverbände. Die
Einrichtung wird vom Bundesministerium des Innern im Wege der Vollfinanzierung institutionell gefördert.
Gebühren und Auslagen werden für die Erteilung mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte und
sonstiger Tätigkeiten ausschließlich zugunsten des Bundeshaushalts erhoben.
Die Gebührenordnung gilt für die Bearbeitung von Anfragen, die nicht in der mit der
Bundesregierung geschlossenen Vereinbarung genannt sind. (z.B. Erb- und Nachlassangelegenheiten,
Familienforschung, Ahnenforschung usw.)
- Gebühren werden als anteilmäßige Kostenerstattung nach dem entstehenden Aufwand des Kirchliches
Suchdienstes erhoben, unabhängig vom Ergebnis einer Karteiprüfung sowie sonstiger Nachforschungen oder
Feststellungsarbeiten.
- Gebühren werden nicht erhoben, wenn der Kirchliche Suchdienst die Bearbeitung aus Gründen
des Daten- bzw. Vertrauensschutzes, mangels Zuständigkeit oder aus sonstigen Gründen ablehnt.
Um eine ungefähre Abschätzung der entstehenden Kosten zu ermöglichen, bitten
wir Folgendes zu beachten:
- Für eine einfache Prüfung unserer Unterlagen nach den gesuchten Personen ist in der Regel ein
Zeitaufwand von einer halben Stunde, zzgl. Postgebühren und Mehrwertsteuer ausreichend. Eine Halbstunde
Zeitaufwand wird mit EUR 15,34 berechnet. Porto- und Versandgebühren, sowie zusätzliche Leistungen
wie Kopierarbeiten, EDV-Ausdrucke o.ä. werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Wenn weitere intensivere Nachforschungen notwendig werden, informieren wir Sie nach Wunsch gerne über eine
Kostenschätzung.
Eine genauere Angabe der voraussichtlich anfallenden Kosten ist uns leider nicht möglich, da wir auf den
Verlauf und das Ergebnis der Nachforschungen keinen Einfluss haben.
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