 |
Kurz nach dem Zusammenbruch, nach Kriegsende 1945, begann der nicht enden wollende Strom von Millionen aus ihrer
Heimat Vertriebenen nach dem Westen zu fließen. Zumeist waren es nur Frauen, Kinder und Alte, die mit
Flüchtlingszügen oder Trecks ankamen, denn die Männer und Söhne waren vermisst oder in
Gefangenschaft oder zogen von Ort zu Ort in der Hoffnung, irgendwann und irgendwo etwas über ihre
Angehörigen zu erfahren. Als solche Anfrage-Stellen fungierten meist Pfarrämter oder provisorisch
eingerichtete Büros der Caritas oder des Hilfswerkes. Überall, in erster Linie in Orten entlang der
tschechischen Grenze und der Demarkationslinie nach der sowjetisch besetzten Zone schossen solche Meldestellen
aus dem Boden. Unzählige Pfarrämter und Außenstellen nahmen die Meldungen durchziehender
Flüchtlinge auf Karteikarten auf, hielten die Namen und Personalien der Durchreisenden fest. Mitgeholfen
haben damals eine nicht mehr feststellbare Zahl von Helfern, die in Schichten arbeiteten, von Lager zu Lager
zogen, um Personalien aufzunehmen, diese Listen zu verkarten und zu sortieren und in die alphabetische Kartei
einzuarbeiten.
Am 30. August 1945 nahm der Deutsche Caritasverband die Vermisstenforschung "offiziell" wieder auf, die
schon während des ersten und zweiten Weltkrieges mit Hilfe des Vatikans und der Caritas-Internationalis
durchgeführt worden war. Bis Oktober 1946 waren rund 5.963.000 Heimatvertriebene in die drei West-Zonen
eingeströmt, die fast ausnahmslos nach Angehörigen suchten.
Trotz vieler Rückschläge und Schwierigkeiten, bedingt durch die damaligen Verhältnisse wurden
Fortschritte bei der Auskunftserteilung erzielt. Aus der Praxis heraus wurde bereits in den Anfangsjahren der
Gedanke geboren, die Flüchtlinge nicht nur alphabetisch, sondern auch nach dem Herkunftsort zu registrieren,
denn immer wieder wurde nach Personen aus bestimmten Orten gefragt. 1947 erfolgte die Umstellung der
Meldeköpfe vom Namens- auf das Ortsprinzip. Das war das Geburtsjahr der
Heimatortskarteien (HOK).
Das Ziel dieser Umstellung war, die Nachforschung nach Vermissten aktiv zu gestalten und durch Befragung
früherer Nachbarn aus dem Heimatort das Schicksal der Vermissten zu klären sowie jeden Ort des
Vertreibungsgebietes karteimäßig wieder so entstehen zu lassen, wie er vor Kriegsbeginn bestanden hatte.
Es lagen Millionen unerledigter Suchanträge vor und täglich kamen Tausende hinzu.
Aufgrund ernster Sorgen um die Finanzierung der Karteien wurde nach 1950 eine Vereinbarung mit dem Bund getroffen,
der von nun an die Finanzierung der Suchdiensteinrichtungen in der Bundesrepublik übernahm. Es folgte eine
Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche der Suchdienste, wobei dem Kirchlichen Suchdienst folgende Aufgaben
zugewiesen wurden:
- Die Nachforschung nach vermissten Zivilpersonen aus den Vertreibungsgebieten
- die Auskunftserteilung in behördlichen Angelegenheiten
Ende 2000 wurde der Kirchliche Suchdienst, vormals bestehend aus sieben Heimatortskarteien, in zwei HOK-Zentren
zusammengelegt. Das HOK-Zentrum in Passau betreut jetzt die Deutschen aus den Gebieten Ober- und Niederschlesien
sowie aus dem Sudetenland, das HOK-Zentrum in Stuttgart betreut den früheren Bereich Nordosteuropa, die
Bereiche Wartheland-Polen und Mark-Brandenburg sowie Südosteuropa und das Gebiet der ehemaligen Sowjetunion.
Die Reorganisation ist Grundlage dafür, dass auch in diesem Jahrzehnt die verschiedenen Hilfen für
Vertriebene und Flüchtlinge weiterhin kompetent und auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten angeboten
werden können.
Bis in die heutige Zeit hat der Kirchliche Suchdienst nichts von seiner Aktualität eingebüßt.
|
 |